27. Juli 2024

Abgabepflicht Nationalbibliothek

Aus aktuellem Anlaß, und zwar diesem hier:

die Gute Yaa hat einen Tweet erstellt, in welchem sie darauf hinweißt, dass man ab einer Auflage von 25 Stück bei Büchern/Comics verpflichtet ist UNAUFGEFORDERT ein Exemplar an die Nationalbiliothek zu versenden. Als Quelle, hatte sie dafür die offizielle Webseite der Nationalbibliothek angegeben.

Selbst wenn diese Bücher keine ISBN Nummer haben, sind sie von diesem Verpflichtung nicht ausgenommen. Gesprochen wird in dem Text von körperlichen Medien, Musikalien sowie Netzpublikationen.

Was sind Netzpublikationen?

Dazu ein Auszug der Definition auf der Seite der Deutschen Nationalbiliotheksseite:

Deshalb umfasst die Sammelpflicht sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind E-Books, elektronische Zeitschriften, Hochschulprüfungsarbeiten, Musikdateien, Hörbücher, Digitalisate oder auch Webseiten.

Zusätzlich habe ich mich danach darüber schlau gemacht, wie es bezüglich wegen der Nationalbibliotheken aussieht und habe hier den Text der Württembergischen Landesbibliothek gefunden.

In Baden Württemberg gibt es die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die Württembergische in Stuttgart. Hier ist es nur nötig an eine dieser Landesbibliotheken zu versenden. Die Zweite bekommt ein Exemplar nach Aufforderung und hier werden die Kosten erstattet.

Ich hoffe mit diesem Beitrag mitzuhelfen, dass zukünftig Autoren keine Probleme mit Geldbußen bekommen.

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